Intrastat ist das System zur Erfassung von Statistiken über den Warenhandel zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Erbringung von Dienstleistungen wird von Intrastat nicht erfasst. Jedes umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, das Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versendet ist verpflichtet, Intrastat-Informationen einzureichen.
Unternehmen, die Waren aus der EU nach Großbritannien (ohne Nordirland) importieren, müssen weiterhin in 2021 monatliche Intrastat-Ankunftserklärungen bei der britischen Finanzverwaltung (HMRC) einreichen, insofern der Gesamtwert der Ankünfte in Großbritannien über dem Schwellenwert von 1,5 Mio. GBP über das Kalenderjahr 2020 lag.
Für Exporte aus Großbritannien in die EU ist jedoch keine Intrastat-Versanderklärung mehr erforderlich. Dies gilt nicht für Nordirland, das im EU-Binnenmarkt für Waren verbleibt. Unternehmen, die Waren von und nach Nordirland importieren und exportieren, müssen mindestens bis 2025 Ankunfts- und Versanderklärungen einreichen.
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